Anmeldung zur Vogtland-BAU als PDF Anmeldung zur Vogtland-BAU als PDF Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung zum Vortragsprogramm Technische Unterlagen für angemeldete Aussteller

>> Auszug aus den Technischen Unterlagen zur Vogtland-BAU 2025 <<


Aufbau

07.03.2025 09.00 - 18.00 Uhr


Messe

08. - 09.03.2025 10.00 bis 18.00 Uhr


Abbau

09.03.2025 ab 18.30 Uhr

10.03.2025 bis 10.00 Uhr


Veranstalter

JESKE Messen GmbH

Augsburger Straße 47

09126 Chemnitz

www.jeske-messen.de

kontakt@jeske-messen.de

0371.52023577 oder 0151.74115551


Veranstaltungsort

Festhalle Plauen

Äußere Reichenbacher Straße 4

08529 Plauen


Standaufbau

Aufbauten und Werbeelemente über 2,50m Höhe sind genehmigungspflichtig!

Schwere Lasten, Aufhubmaterial und Kisten dürfen nur mit gummibereiften Rollwagen und

Hubwagen in den Räumlichkeiten transportiert werden. Bremsspuren durch Gummiabrieb sind zu vermeiden und ggf. zu entfernen, Beklebungen sind nach der Veranstaltung rückstandslos zu entfernen.


Befahren der Halle

Das Befahren der Halle mit LKW und KFZ oder Anhänger ist untersagt.


Fußboden

Fußbodenbohrungen sind prinzipiell untersagt! Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen sowie das Schlagen von Löchern in Hallenböden, -wände und - decken ist verboten.

Bei der Verlegung von Teppichboden ist nur Markenklebeband (z.B. Gewebeverlegeband D-Track) zu verwenden. Die Entfernung hat absolut rückstandsfrei zu erfolgen! Kosten für eine eventuell notwenige Nachreinigung oder Instandsetzungen werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Sollten Sie eigenen Bodenbelag benutzen, halten Sie bitte das B1 Zertifikat (schwer entflammbar) zur Veranstaltung bereit.


Offenes Feuer

In der Halle ist kein offenes Feuer gestattet! Gar kein Feuer - nicht mal nur kurz!

Fluchtwege, Fluchttüren, Parken

Alle Fluchtwege sind zur Messe (Sa. und So.) frei zu halten. Die Fluchtwege sind nicht als Ein - oder Ausgang zu nutzen. Aussteller parken zur Messe bitte auf dem Parkplatz. Fahrzeuge welche vor der Halle, dem Tor oder auf gesperrten Flächen stehen werden kostenpflichtig abgeschleppt.


Stromanschluss

Laut feuerpolizeilicher Vorschrift wird der Strom täglich nach Ausstellungsschluß abgeschaltet und darf erst vor Ausstellungsbeginn wieder eingeschaltet werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß über Nacht angeschlossene Geräte

Auslöser für Brände waren. Aus diesem Grund werden Aussteller nur in dringenden Fällen mit Strom in der Nacht versorgt. Die Entscheidung hierüber liegt beim Veranstalter.

Aussteller, die nachts unbedingt Strom benötigen, müssen dies zusätzlich vermerken. Anlagen die von Ausstellern in ihrem Stand selbst installiert werden, müssen den VDE-Richtlinien und allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Für Spannungsschwankungen oder Stromausfall übernehmen weder die Ausstellungsleitung eine Haftung. Das gesamte Material wird mietweise zur Verfügung gestellt. Der Aussteller haftet für einwandfreie Rückgabe des Materials. Fremdanlagen unterliegen nicht unserem Störungsdienst.


Bemerkung Stromanschluss

Laut feuerpolizeilicher Vorschrift wird der Strom täglich nach Ausstellungsschluß abgeschaltet und darf erst vor Ausstellungsbeginn wieder eingeschaltet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß über Nacht angeschlossene Geräte Auslöser für Brände waren. Aus diesem Grund werden Aussteller nur in dringenden Fällen mit Strom in der Nacht versorgt. Die Entscheidung hierüber liegt beim Veranstalter. Aussteller, die nachts unbedingt Strom benötigen, müssen dies zusätzlich vermerken. Anlagen die von Ausstellern in ihrem Stand selbst installiert werden, müssen den VDE-Richtlinien und allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Für Spannungsschwankungen oder Stromausfall übernehmen weder die Ausstellungsleitung noch der Veranstalter eine Haftung. Das gesamte Material wird mietweise zur Verfügung gestellt. Der Aussteller haftet für einwandfreie Rückgabe des Materials. Die Stromwache erstreckt sich nur auf die Anlagen der . Fremdanlagen unterliegen nicht unserem Störungsdienst. Beanstandungen und Störungen während der Messezeiten bitte sofort bei Messeleitung oder der Messeleitung melden. Reklamationen nach Ablauf der Messe werden nicht anerkannt.


Stromabschaltung am Stand nach 18.00 Uhr

Sollte der Stand nach 19.00 Uhr nicht “Stromfrei” sein (Licht und elektrische Geräte aus) so wird der Stand für die Nacht vom Veranstalter vom Strom getrennt. Der Veranstalter berechnet dem Standbetreiber eine Gebühr von 45,00 €.


Anlieferung | Be- und Entladen | Betriebshof

Die Be- und Entladung kann über den Betriebshof erfolgen.

Nach dem Ladevorgang ist der LKW/PKW zügig aus dem Betriebshof zu entfernen.

Der Betriebshof zählt als Feuerwehrzufahrt!

Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt, sollten Sie außerhalb der

markierten Parkbuchten stehen.


Anlieferung vor den Aufbau | Abholungen nach dem Abbau

Anlieferungen vor dem Aufbautag | Abholungen nach dem Abbautag sind nur mit schriftlicher Absprache mit dem Veranstalter zulässig.

Alle Packstücke müssen mit einem Absender und Sender ausgezeichnet sein.

Sollte es zu Verspätungen bei der Abholung kommen, und die Ware eingelagert werden, so werden folgende Einlagerungsgebühren berechnet:

1 - 3 Tage → 25 € je Tag

3 - 7 tage -> 50 € je Tag

ab Tag 7 -> 75 € Tag

Die Einlagerungsgebühre gehen zu Lasten des Ausstellers.




Grafik zur Baumesse Vogtland-BAU 2025