

Fakten
Datum: 17. - 18.01.2026
Turnus: jährlich
Fläche: Eventhalle, Freigelände, Atrium
Öffnungszeiten für Besucher: Samstag bis Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr
hier finden Sie die Technischen Unterlagen für angemeldete Aussteller


Wichtige Daten zur Hochzeitsmesse Chemnitz 2026
Ort:
Kraftverkehr Chemnitz, Fraunhoferstraße 60, 09126 Chemnitz
Datum:
17. - 18.01.2026
Aufbau:
16.01.2026 mit eigenem Stand: 09.00 bis 18.00 Uhr
16.01.2026 mit Mietware (Teppich, Wandbau): 11.00 bis 18.00 Uhr
Abbau:
18.01.2026 ab 18.00 Uhr
19.01.2026 07.00 bis 10.00 Uhr
Standaufbau
Aufbauten und Werbeelemente über 2,50m Höhe sind genehmigungspflichtig!
Schwere Lasten, Aufhubmaterial und Kisten dürfen nur mit gummibereiften Rollwagen und
Hubwagen in den Räumlichkeiten transportiert werden. Bremsspuren durch Gummiabrieb sind zu vermeiden und ggf. zu entfernen, Beklebungen sind nach der Veranstaltung rückstandslos zu entfernen.
Befahren der Halle
Das Befahren der Halle mit LKW und KFZ oder Anhänger ist untersagt.
Fußboden
Fußbodenbohrungen sind prinzipiell untersagt! Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen
sowie das Schlagen von Löchern in Hallenböden, -wände und - decken ist verboten.
Bei der Verlegung von Teppichboden ist nur Markenklebeband (z.B. Gewebeverlegeband D-
Track) zu verwenden. Die Entfernung hat absolut rückstandsfrei zu erfolgen! Kosten für eine
eventuell notwenige Nachreinigung oder Instandsetzungen werden dem Aussteller in Rechnung
gestellt. Sollten Sie eigenen Bodenbelag benutzen, halten Sie bitte das B1 Zertifikat (schwer
entflammbar) zur Veranstaltung bereit.
Offenes Feuer
In der Halle ist kein offenes Feuer gestattet! Gar kein Feuer - nicht mal nur kurz!
Fluchtwege, Fluchttüren, Parken
Alle Fluchtwege sind zur Messe (Sa. und So.) frei zu halten. Die Fluchtwege sind nicht als Ein - oder Ausgang zu nutzen. Aussteller parken zur Messe bitte auf dem Parkplatz. Fahrzeuge welche vor der Halle, dem Tor oder auf gesperrten Flächen stehen werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Stromanschluss
Laut feuerpolizeilicher Vorschrift wird der Strom täglich nach Ausstellungsschluß abgeschaltet
und darf erst vor Ausstellungsbeginn wieder eingeschaltet werden.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß über Nacht angeschlossene Geräte
Auslöser für Brände waren. Aus diesem Grund werden Aussteller nur in dringenden Fällen mit
Strom in der Nacht versorgt. Die Entscheidung hierüber liegt beim Veranstalter.
Aussteller, die nachts unbedingt Strom benötigen, müssen dies zusätzlich vermerken. Anlagen
die von Ausstellern in ihrem Stand selbst installiert werden, müssen den VDE-Richtlinien und
allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Für Spannungsschwankungen oder
Stromausfall übernehmen weder die Ausstellungsleitung eine Haftung. Das gesamte Material
wird mietweise zur Verfügung gestellt. Der Aussteller haftet für einwandfreie Rückgabe des
Materials. Fremdanlagen unterliegen nicht unserem Störungsdienst.
Bemerkung Stromanschluss
Laut feuerpolizeilicher Vorschrift wird der Strom täglich nach Ausstellungsschluß abgeschaltet und darf erst vor Ausstellungsbeginn wieder eingeschaltet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß über Nacht angeschlossene Geräte Auslöser für Brände waren. Aus diesem Grund werden Aussteller nur in dringenden Fällen mit Strom in der Nacht versorgt. Die Entscheidung hierüber liegt beim Veranstalter. Aussteller, die nachts unbedingt Strom benötigen, müssen dies zusätzlich vermerken. Anlagen die von Ausstellern in ihrem Stand selbst installiert werden, müssen den VDE-Richtlinien und allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Für Spannungsschwankungen oder Stromausfall übernehmen weder die Ausstellungsleitung noch der Veranstalter eine Haftung. Das gesamte Material wird mietweise zur Verfügung gestellt. Der Aussteller haftet für einwandfreie Rückgabe des Materials. Die Stromwache erstreckt sich nur auf die Anlagen der . Fremdanlagen unterliegen nicht unserem Störungsdienst. Beanstandungen und Störungen während der Messezeiten bitte sofort bei Messeleitung oder der Messeleitung melden. Reklamationen nach Ablauf der Messe werden nicht anerkannt.
Stromabschaltung am Stand nach 18.00 Uhr
Sollte der Stand nach 19.00 Uhr nicht “Stromfrei” sein (Licht und elektrische Geräte aus) so wird der Stand für die Nacht vom Veranstalter vom Strom getrennt. Der Veranstalter berechnet dem Standbetreiber eine Gebühr von 45,00 €.
Nachtstrom
Sollten Sie auch nach 18.00 Uhr Strom benötigen. So melden Sie diesen bitte beim Veranstalter schriftlich an.
