Hausordnung Kraftverkehr Event- und Kongresskultur (Stand 05/2019)


Liebe Gäste, wir freuen uns Sie in unserem Kraftverkehr begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und angenehmen Aufenthalt. Um Missverständnisse zu vermeiden ist diese Hausordnung für Ihren Besuch auf dem gesamten Gelände unserer Location bindend. Ihr Veranstaltungsleiter steht Ihnen gern bei Fragen zur Verfügung.


Veranstaltungsleiter / Veranstalter:

Jeske Messen und Ausstellungen

Daniel Jeske-Schreiber

Telefon 0151 74115551

kontakt@jeske-messen.de


1. Hausrecht

Die Firma Schloz Wöllenstein Immobilien GmbH & Co. KG betreibt auf ihren Flächen Fraunhoferstr. 60, 09120 Chemnitz den Kraftverkehr Event- und Kongresskultur. Das Hausrecht wird ausgeübt durch Mitarbeiter der Tochterfirma Schloz Wöllenstein Services GmbH & Co. KG und kann auf dem Mieter/Veranstalter übertragen werden. Beide Parteien sind berechtigt Hausverbote auszusprechen.


2. Parken

Bitte benutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze und parken Sie stets gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Ein- und Ausfahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten, sind stets freizuhalten. Es erfolgt keine Überwachung der abgestellten Fahrzeuge. Eine Haftung für eventuell entstehende Schäden ist ausgeschlossen.


3. Betreten des Geländes der Location

Das Gelände und die Einrichtungen des Kraftverkehrs dürfen nur während der festgelegten Öffnungszeiten der Veranstaltung betreten werden. Der Aufenthalt außerhalb dieser Zeiten ist nicht gestattet. Personen, welche unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt untersagt werden. Veranstaltungsbedingt kann für den Zugang der Erwerb einer Eintrittsberechtigung erforderlich sein. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung können Getränke ersatzlos eingezogen und vernichtet werden.


4. Sicherheit

Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist im gesamten Gebäude, auch bei geschlossenen Gesellschaften nicht gestattet. Benutzen Sie bitte die Raucherbereiche im Außenbereich oder sofern zugänglich die Raucherlounge im Innenbereich. Das Abbrennen und Mitbringen von Pyrotechnik, das Verwenden von offenem Feuer und Licht ist im gesamten Gebäude sowie auf dem gesamten Gelände strengstens untersagt. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schlagringe, Baseballschläger, Pfefferspray usw.) sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht zugestellt oder versperrt werden.


5. Benutzung der Location

Die Einrichtungen des Kraftverkehrs sind durch den Gast so zu benutzen, dass durch sein Verhalten für andere Gäste keine Gefahr entsteht, Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt und über den normalen Gebrauch hinaus nicht unnötig verschmutzt werden. Veranstalter werden gebeten die Lautstärke der Musik so zu wählen, dass niemand unnötig belästigt oder das Gehör beschädigt wird. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung einer berechtigten Aufsichtsperson, im Gebäude aufhalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jungendschutzgesetzes.


6. Haftung und Schaden

Für verlorene oder abgelegte Gegenstände, sowie die Garderobe wird keine Haftung übernommen.


7. Film- und Fotoaufnahmen

Je nach Veranstaltung werden auf dem Gelände zeitweise Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Diese Bereiche sind gesondert gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, sofern Sie damit nicht einverstanden sind.

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